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   FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18   

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FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18 (https://dejure.org/2019,35026)
FG München, Entscheidung vom 17.05.2019 - 6 K 756/18 (https://dejure.org/2019,35026)
FG München, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - 6 K 756/18 (https://dejure.org/2019,35026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 2; HGB § 230; BGB § 705
    Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters bei fehlendem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen sowie bei Steuersparmotiven und Versorgung der Kinder als Ursachen für die ...

  • IWW
  • rewis.io

    Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters bei fehlendem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen sowie bei Steuersparmotiven und Versorgung der Kinder als Ursachen für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnermittlung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfteermittlung | Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Stille Beteiligung von Familienangehörigen an einer Zahnarztpraxis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Typisch stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Typische stille Beteiligung Minderjähriger

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters bei fehlendem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen sowie bei Steuersparmotiven und Versorgung der Kinder als Ursachen für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 1372
  • NZG 2019, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Der X. Senat des BFH hat im Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 entschieden, dass eine stille Beteiligung ohne Verlustbeteiligung steuerrechtlich wie ein Darlehen zu beurteilen ist.

    f) Im Übrigen gelten die vom X. Senat des BFH im Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 für stille Gesellschaften ohne Verlustbeteiligungen entwickelten Grundsätze auch für stille Gesellschaften mit Verlustbeteiligung, wenn die Begründung der stillen Gesellschaften sich in der Zuwendung einer Forderung erschöpft.

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02

    Familiengesellschaft - Private Verwendung der Einlage eines stillen

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Richtig sei zwar, dass der BFH im Urteil vom 6. März 2003 XI R 24/02, BStBl II 2003, 656 Betriebsausgaben nicht anerkannt habe, da der Praxisinhaber die stille Einlage für private Zwecke, die Abgeltung des Zugewinnausgleichs seiner Ehefrau, verwendete.

    e) Im Urteil vom 6. März 2003 XI R 24/02, BStBl II 2003, 656, hat der BFH eine stille Beteiligung in Höhe von 3.000.000 DM mit Verlustbeteiligung wirtschaftlich als "qualifizierten Kredit" des Geschäftsinhabers angesehen.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden" Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817, 823).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 3/05

    Kapitalvermögen; Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Diese Argumentation übersieht, dass eine konkrete Einlage notwendige Voraussetzungen für eine stille Gesellschaft ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 3/05, BStBl II 2008, 852).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    c) Zutreffend weist das FA darauf hin, dass sich in der Zeit seit 1992 die steuerrechtliche Methodik bei der Überprüfung von Angehörigenverträgen anhand eines Fremdvergleichs als Folge des (Oderkonto-)Beschlusses des Verfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 geändert hat.
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 83/06

    Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung -

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Einer solchen Auslegung steht die Verlustbeteiligung der Kinder entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFH/NV 2009, 1021 unter II. 2.a).
  • BFH, 25.04.2006 - X R 57/04

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Insbesondere Entnahme- und Einlagehandlungen sind tatsächliche Vorgänge, deren Wirkung nicht nachträglich beseitigt oder herbeigeführt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2016, 1819 unter 2e).
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    a) Mit Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BStBl II 1992, 468 hat der BFH entschieden, dass Zinszahlungen privat veranlasst sind (§ 12 Nr. 2 EStG), wenn ein Steuerpflichtiger in einem Vertrag seinen Kindern Geldbeträge zuwendet, die sie ihm sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung stellen müssen.
  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Konsequent seine Rechtsansicht verfolgend hat der X. Senat im Urteil vom 14. Mai 2003 X R14/99, BFH/NV 2003, 1547 unter 4. d. cc.) dem Finanzgericht aufgegeben, im zweiten Rechtsgang eine endgültige Vermögensverschiebung zu prüfen.
  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 53/84

    Keine gesonderte Feststellung von Einkünften bei einer typischen Unterbeteiligung

    Auszug aus FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18
    Die vom Kläger gezahlten Gewinnbeteiligungen sind bei ihm Betriebsausgaben, wenn sie steuerrechtlich anzuerkennen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 53/84, BStBl II 1988, 186).
  • BFH, 29.03.1973 - IV R 56/70

    Gewinnverteilung im Rahmen einer typischen stillen Gesellschaft zwischen

  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17.05.2019 - 6 K 756/18 betreffend die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Streitjahre 2009 bis 2015 aufgehoben.
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